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Bildschirme beginnen bei NF-Magnetfeldern mit einer Feldstärke von 1µTesla zu flimmern, weitere empfindliche Elektronikkomponenten versagen den Dienst. Solche Störungen haben nicht selten ihren Ursprung in der darunter oder danebenliegenden Transformatorstation. Durch spezielle Kabelführungen und Sekundärverteilungen lassen sich NF-Magnetfelder bis zu einem gewissen Grad reduzieren. Was aber nach all den aufwendigen Maßnahmen bleibt, ist das Störfeld des Transformators in der üblichen Normbauweise mit auf dem Deckel in Reihe angeordneten US-Durchführungen. Auf die magnetische Feldentwicklung ist diese Anordnung sehr ungünstig. Aus diesem Grund wurde der NISV-optimierte Transformator in der Schweiz entwickelt, bei dem durch die seitliche Anordnung sämtlicher Durchführungen und die optimierte US-Leiteranordnung die Emissionen des NF-Magnetfeldes auf ein Minimum reduziert sind. Zusätzlich ergibt sich der Vorteil einer raum sparenden Anschlußtechnik der Ober- und Unterspannungskabel. Seit dem 01.02.2000 ist in der Schweiz die Verordnung über die nicht ionisierende Strahlung (NISV) in Kraft. Die Verordnung bestimmt Grenzwerte für Emissionen und Immissionen elektromagnetischer Felder bis 300 GHz. Außerdem werden Geltungsbereich sowie Maßnahmen für Neu-, Altanlagen und Sanierungsfristen festgelegt. Für Trafostationen und Schaltanlagen liegt der Anlagengrenzwert bei 1µT. |
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Verordnung über elektromagnetische Felder -
26.BImSchV |
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